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Pokern & Recht

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Wutzldutzl
Wearer of Sunglasses


Anmeldedatum: 29.05.2007
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Liest sich alles sehr durchdacht


Vielen Dank... kurz vor'm 2. Examen sollte man wohl solche Dinge durchdenken können...

Zitat:
Schon mal daran gedacht, im Glücksspielrecht zu promovieren?


Nein - auf keinen Fall! Wer vor hat, auf dem Gebiet des Steuerrechts zu arbeiten sollte auch da promovieren... sollte mich kein Lehrstuhl nehmen, wär's aber auch interessant sich nen Strafrechtslehrstuhl zu suchen und über europarechtliche Einflüsse im Strafrecht (u.a. Staatsvertrag, § 284 StGB u.s.w.) zu promovieren... sollte ich das machen, darf das Forum daran teilhaben...

Zitat:
Welcher online-Anbieter hat denn eine Genehmigung? Ich denke, es dürfte jeder aufmerksame Mitleser wissen, dass keiner der Pokerräume eine Genehmigung besitzt.
Apropos "theoretischer Natur": Gilt natürlich nur mit einer Ausnahme - Bayern. (siehe den thread "bald kein online-poker in nrw mehr" oder so ähnlich)


Hab mir eben den Thread mit "Bald kein online-Poker in NRW mehr" durchgelesen. - Regel Nummer eins: Glaub' nur einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnis, bei dem Du selbst mitgepfuscht hast. - Meines Erachtens liegt der Schwerpunkt hier nicht in der Tatsache, dass online gepokert wurde. Bei dieser Geschichte scheint es sich eher um eine § 263 StGB Sache (Betrug) zu handeln.

Ich habe ja nicht geschrieben, dass es vollkommen ausgeschlossen ist, dass ein Poker-Online-Spieler niemals bestraft wird. Sollte er positiv wissen, dass ein Online-Anbieter keine Konzession hat, macht er sich u.U. nach § 285 StGB strafbar.

Nach meinem Examen werd' ich mal wieder auf nen Kaffee bei der Staatsanwaltschaft vorbei schauen. (Wohl noch vor Weihnachten). ich werde dann einfach mal den einen oder anderen Staatsanwalt fragen, ab wann er den § 285 StGB anklagt und ab wann's ihm egal ist... interessiert mich selbst...

Zitat:
Nee, hab´s auch studiert .


"Hab's auch studiert" im Sinn von "hab's fertig gemacht und bin jetzt Jurist".

Oder "hab's auch studiert" im Sinn von "hab's studiert und mich hats (Anmerkung des Verfassers: verständlicherweise) irgendwann zerbröselt oder aufgeregt", wenn ich fragen darf... und "wann" war "hab's" - ich glaub, den 204a gibt's schon ne Weile nimmer...

Wutzl
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pannekopp
Wearer of Sunglasses


Anmeldedatum: 14.08.2007
Beiträge: 169
Wohnort: Ruhrpott

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wutzldutzl hat Folgendes geschrieben:
Wer vor hat, auf dem Gebiet des Steuerrechts zu arbeiten sollte auch da promovieren...


Um Gottes Willen, ein Masochist. Very Happy

Wutzldutzl hat Folgendes geschrieben:

"Hab's auch studiert" im Sinn von "hab's fertig gemacht und bin jetzt Jurist". Oder "hab's auch studiert" im Sinn von "hab's studiert und mich hats (Anmerkung des Verfassers: verständlicherweise) irgendwann zerbröselt


Habe fertig. Und, ja: lange ist´s her.
Wird aber langsam zuu offtopic hier... Wink
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Alius
The Great White


Anmeldedatum: 23.01.2007
Beiträge: 1169

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die fundierten Informationen!

Wobei sich bei mir ein flaues Gefühl im Magen breit gemacht hat nachdem ich die Beiträge gelesen habe. Neutral


An die Mods: Sollte man diesen Thread vielleicht als sticky setzen?
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tohu
Moderator


Anmeldedatum: 28.04.2006
Beiträge: 1329
Wohnort: Lev-town

BeitragVerfasst am: 20.11.2007, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Alius hat Folgendes geschrieben:
An die Mods: Sollte man diesen Thread vielleicht als sticky setzen?


wie im obigen teil des threads schon gesagt wurde, gibt es verschiedene auslegungen und interpretationen der z.Z. gültigen rechtslage in deutschland. auch die vom autor (wutzl) niedergeschriebenen gedankengänge zur der aktuellen rechtslage sind von ihm verfasst als subjektiv anzusehen.
für uns moderatoren / admins als laien im juristischen fachgebiet ist dieser thread nicht qualitativ bewertbar. dazu sind wir garnicht in der lage. von daher werden wir diesen thread nicht als sticky kennzeichnen können (auch und wenn alles hier seine richtigkeit haben könnte). ...ich hoffe das war einigermaßen verständlich...
_________________
I hear what you are saying and the answer is NO!

"Sie hat 'nen Motor!"
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Wutzldutzl
Wearer of Sunglasses


Anmeldedatum: 29.05.2007
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 21.11.2007, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

@Admins:
Es ist richtig, dass meine Ausführungen teilweise subjektiver Natur sind. So habe ich meine Thread auch in einem anderen großen dt. Poker-Forum veröffentlich, wo mein Beitrag kurzerhand als "Schwachsinn" abgetan wurde. Ich hätte - was vollkommen eindeutig sei - die Reichweite des dt. Strafrechts falsch gesehen. Online Casinos seien keineswegs strafbar nach § 284 StGB, auch wenn sie keine dt. Zulassung hätten - wo kämen wir denn da hin.

Nun - ich persönlich sehe dies etwas anders; und mit mir wohl auch das oberste dt. Strafgericht, der BGH. Dieser hat nämlich treffend festgestellt, dass sich auch strafbar macht, wer im Ausland sitzt, dort seiner Server hat (also eigentlich nicht der dt. Strafgerichtsbarkeit unterfällt), dafür aber Internetseiten in deutscher Sprache für deutsche Bürger anbietet (sog. "Bestimmungsland-Prinzip").

Dass dies in der Praxis relativ schwer umzusetzen ist, ist mir schon klar - es dürfte aber auch einleuchten, dass jemand, der aus Asien Kinderpronos ins Netz stellt, die auf einer deutschsprachigen Homepage veröffentlicht werden nach deutschem Recht strafbar ist. Der vom BGH entschiedene Fall behandelte das Delikt der "Volksverhetzung". In Australien wurden Internetseiten mit volksverhetzendem Inhalt erstellt und im www. in deutscher Sprache veröffentlicht. Der BGH nahm an, dass die deutsche Gerichtsbarkeit hierüber Strafgewalt hat.

Es gibt in der juristischen Literatur (also von den Prof's an den Unis) eine ganze Menge gut begründeter anderer Ansichten, die allesamt schlüssig klingen. - Jedoch gilt für den Praktiker das Wort des BGH. Solange diesbezüglich nichts anderes entschieden ist, sehe ich dieses Urteil als ausschlaggebend an.
________________________________________
!!!


Ich habe übrigens noch etwas anderes interessantes aufgetan - wer sich's antun will und Lust hat, mein Zeugs zu lesen, kann das im Folgenden tun:

In meinem ersten Beitrag habe ich ja relativ schnell abgehandelt, warum es sich beim Poker um ein "Glücksspiel" handelt. Dies wird aber, wie ich in diversen Beiträgen gelesen habe, immer wieder in Frage gestellt. Hierzu folgendes:

Zum einen existiert in Deutschland seit jeher eine Definition für das Wort "Glücksspiel". Dabei ist zu beachten, dass "Glücksspiel" nicht nur bedeutet, dass man eben "Glück" braucht um zu gewinnen. Der Begriff "Glücksspiel" beinhaltet zugleich die Tatsache, dass um Einsatz gespielt wird.

Demzufolge ist Glücksspiel im Sinne des StGB ein "nach vorbestimmten Regeln verlaufendes Spielen um Gewinn oder Verlust, d.h. ein - zumeinst einfach strukturiertes - Handeln, das seiner generellen Bestimmung nach auf die Erzielung eines geldwerten Gewinns ausgerichtet ist. Ein Glücksspiel liegt vor, wenn die Entscheidung über Gewinn und Verlust (meist auch über deren Höhe) nach den Spielbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten, Kenntnissen oder vom Grad der Aufmerksamkeit des einzelnen Spielers bestimmt ist, sondern vom Zufall, und wenn die nur matheamatisch berechenbare Wahrscheinlichkeit des Gewinns sich durch individuelle Anstrengung nicht wesentlich steigern lässt." (Definiton entnommen aus BGH 2, 274 ff.).

So weit so gut - jeder ambitionierte Poker-Spieler wird nun sagen: Hey! Poker ist natürlich kein Glücksspiel! Ich spiele zwar um Einsatz - aber aufgrund meiner Fähigkeiten, Kenntnisse und meiner unglaublichen Aufmerksamkeit hängt's nicht vom Zufall ab, ob ich gewinne oder nicht!

Das stimmt so leider nicht immer, denn auch Profi-Poker-Spieler haben teiweise große Verluste.

Zudem muss bei obiger Definition nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auf einen "Durchschnittsspieler" abgstellt werden. Hm... was immer das auch so genau sein mag.

Fazit: In Deutschland ist Poker als Glücksspiel eingestuft - aus juristischer Sicht wohl auch richtiger Weise.

Warum aber hat dann Österreich Poker zum Geschicklichkeitsspiel erhoben?! - Man hört das doch überall!!! - Tja - ist das wirklich so? - Ich sage: Nein, das ist nicht so!

Leider wurde hier ein Urteil des Österreichischen VGH föllig falsch verstanden und eine "Legende" hat sich entwickelt. Zwar hatte der damalige Beschwerdeführer (der festgestellt haben wollte, dass Poker kein Glücksspiel sei) das Verfahren im Endergebnis gewonnen. In der Sache wurde allerdings gar nicht entschieden, da einer positiven Entscheidung vorrangige Verfahrensfehler entgegen standen. Wer die Entscheidung nachlesen möchte: http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=vwgh&d=VwGHT&i=6236 9&p=1&q=(JWT/2000170201/20050908*)%3ADOKNR

Ich darf kurz aus der Entscheidung zitieren:

Zitat:
In der Beschwerde wird geltend gemacht, dass die rechtliche
Beurteilung, bei den Kartenspielen "7 Card Stud Poker", "Texas
Hold'Em" und "5 Card Draw" handle es sich um Glücksspiele,
verfehlt sei.
(...)
Wahrscheinlichkeiten nahe null
bildeten die Grundlage für eine Überlegung über die Verteilung von
verdeckten Karten eines (beliebigen) Mitspielers. Darauf gründet
die Sachverständige die Schlussfolgerung, dass es sich bei den in
Rede stehenden Kartenspielen um Spiele handle, die ausschließlich
vom Zufall abhingen.
(...)
Trotz einiger Mängel in der Begründung kann
der belangten Behörde dabei im Ergebnis dahin gehend gefolgt
werden, das verwendete Gutachten mache ausreichend deutlich, dass
die drei zu beurteilenden Kartenspiele auf Grund der Vielzahl der
denkbaren Spielkonstellationen, die sich trotz des Umstandes, dass
einzelne Karten offen zugeteilt werden, ergeben können, solche
sind, bei denen der Ausgang des Spiels wenn schon nicht
ausschließlich, so doch vorwiegend vom Zufall abhängt.
(...)
Insofern ist das von der belangten Behörde dem Bescheid zu
Grunde gelegte Gutachten auch als ausreichend anzusehen, den
Glücksspielcharakter der in Rede stehenden Kartenspiele aufzuzeigen.
(...)


Auch die Finanzbehörden in Österreich sehen Poker als Glücksspiel an.
_______________________________

Ich wurde im Übrigen auch schon gefragt, weshalb ich denn den allzu oft diskutierten Staatsvertrag zum Glücksspiel nicht wirklich mit eingearbeitet habe in meine Ausführungen.

Nun - dies hat folgende Gründe:

1. Der Staatsvertrag ist kein Gesetz, sondern (wie der Name schon sagt) ein "Vertrag". Abgesehen von EG- und EU-Vertrag (sog. primäres Europarecht) und sonstigen völkerrechtlichen Verträgen kann kein "Vertrag" über der nationalen Rechtsordnung stehen. Zu dieser Rechtsordnung gehört u.a. das StGB, welches also höherrangig als der Staatsvertrag ist.

2. Die rechtliche Beurteilung des derzeitigen Staatsvertrages und v.a. des damit verbundenen Glücksspiel-Monopols für staatliche Casinos wurde evtl. als europarechtswidrig angesehen. Diesbezüglich bewegen wir uns im Moment etwas im "luftleeren" Raum - jegliche Aussage hinsichtlich des Staatsvertrages und seiner Rechtmäßigkeit und Gültigkeit wäre spekulativer Natur.

3. Der Staatsvertrag regelt die Zulassung bestimmter Institutionen zur Veranstaltung von Glücksspiel (darum wurde es ja nichtstaatlichen Wettanstalten verboten, weiterhin Sportwetten anzubieten). Wird eine Zulassung erteilt, entfällt damit automatisch das Tatbestandsmerkmal "ohne behördliche Erlaubnis" des § 284 StGB, weshalb eine Strafbarkeit nach § 284 StGB nicht gegeben ist bei staatlich zugelassenen Glücksspiel-Veranstaltern.

In diesem Sinne - Wutzl


Zuletzt bearbeitet von Wutzldutzl am 24.04.2008, 13:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
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pannekopp
Wearer of Sunglasses


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BeitragVerfasst am: 21.11.2007, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wutzldutzl hat Folgendes geschrieben:
@Admins:
Es ist richtig, dass meine Ausführungen teilweise subjektiver Natur sind. So habe ich meine Thread auch in einem anderen großen dt. Poker-Forum veröffentlich, wo mein Beitrag kurzerhand als "Schwachsinn" abgetan wurde. Ich hätte - was vollkommen eindeutig sei - die Reichweite des dt. Strafrechts falsch gesehen. Online Casinos seien keineswegs strafbar nach § 284 StGB, auch wenn sie keine dt. Zulassung hätten - wo kämen wir denn da hin.


Den thread in dem anderen Forum habe ich mir gerade einmal durchgelesen...klasse dieser Highroller...keine Ahnung, aber Rumgröhlen. LOL

Die schönste Begründung habe ich jedoch letztens mal irgendwo anders gelesen: Online-Pokern sei nicht strafbar, da man ja zu hause säße, ergo strafloses homegame cheers

Naja...

P.S. Viel Glück bei den Klausuren
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Wutzldutzl
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BeitragVerfasst am: 21.11.2007, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Nun - er scheint immerhin Jura zu studieren oder studiert zu haben. Irgendwer hat ihn als "Dipl-Jur" bezeichnet (den gibt's ja in Bayern mittlerweile auch den "Dipl-Jur" - 1. Examen bestehen, 30,- EUR Verwaltungsgebühr bezahlen, Titel bekommen... nun...)

Das was er schreibt wird vereinzelt tatsächlich vertreten - nur leider nicht in der Rechtsprechung. Wie ich gestern abend herausgefunden habe bei derartigen Delikten wie § 284 StGB wohl nicht mal von der Literatur. - Aber ich weiß, wie's zu solchen Meinungen kommt: Er hat was gelesen - sich keine Gedanken d'rüber gemacht - er hat festgestellt, dass es ihm in den Kram passt (schließlich pokert er ja verdammt viel online) - er hat es als "das einzig wahre und richtige adaptiert"... Nun - wenn er meint.

So - jetzt werd' ich wieder Arbeitsrecht lernen... Bis die Tage,

Wutzl
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Wutzldutzl
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BeitragVerfasst am: 21.11.2007, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

@ALLE:
Was mich soeben selbst überrascht hat ist die Tatsache, dass ich nicht der einzige bin, der exakt die selben juristischen Überlegungen getätigt hat!!! Unter http://www.law-vodcast.de/category/glucks-gewinnspielr/ gibt's ein Video, welches zu 100 % das widergibt, was ich in mühevoller Kleinstarbeit und Gehirnwindungsanstrengung erarbeitet habe...

Man sieht: In Bayern Jura zu studieren bringt was...

Nochmals an alle: WER SICH FÜR DAS THEMA JURA UND STRAFRECHT INTERESSIERT KANN AUF OBIGEN LINK KLICKEN! - Die saubere dogmatische Herleitung dieses Ergebnisses gibt's in meinen Beiträgen...

@Admins:
Scheinbar stimmt mein Ergebnis - wer also nen Sticky draus machen will kann dich meiner Meinung nach ruhigen Gewissens tun...

Fazit: Ist ein Online-Casino für Deutschland programmiert (Domain, Sprache, Support, Werbung im dt. TV, ...) und hat dieses Casion keine Genehmigung: Strafbarkeit nach § 284 StGB
Strafbarkeit der Spieler dort: § 285 StGB
- wenngleich die Suppe in der Praxis nicht so heiß gelöffelt wird, wie sie gekoch wurde...
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Norbert
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BeitragVerfasst am: 22.11.2007, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, mir kommt das alles sehr spanisch vor. Klar, es gibt sicherlich nicht wenige Juristen, die in ihren feuchtfröhlichen Nachtphantasien bereits alle Online-Zocker hinter schwedischen Gardinen sehen aber wenn das wirklich alles schon so nagelfest ist, warum handelt denn die Staatsanwaltschaft nicht? Sonst schießen die in diesem, unserem Lande üblicherweise doch recht schnell scharf und schaffen Präzedenzfälle um den Rest der Bevölkerung abzuschrecken. Warum reagiert man bislang so verhalten?
_________________
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Canadien1993
The Great White


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Beiträge: 1014

BeitragVerfasst am: 22.11.2007, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Heute ist ja ein neues Urteil gefallen. Kasinos müssen ihre Kunden besser vor den Suchtrisikien schützen. Geklagt einer, der sich freiwillig hat sperren lassen und trotzdem ins Kasino gekommen ist und dabei 60k € verzockt hat.

Gut auf der einen Seite sag ich selbst schuld die Kasinos, aber wer sagt, dass er es nicht darauf angelegt hat. Wenn er sich freiwillig sperren lassen hat, hätte er auch freiwillig eine Therapie machen können.
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pannekopp
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Anmeldedatum: 14.08.2007
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Wohnort: Ruhrpott

BeitragVerfasst am: 23.11.2007, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Norbert hat Folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, mir kommt das alles sehr spanisch vor. Klar, es gibt sicherlich nicht wenige Juristen, die in ihren feuchtfröhlichen Nachtphantasien bereits alle Online-Zocker hinter schwedischen Gardinen sehen aber wenn das wirklich alles schon so nagelfest ist, warum handelt denn die Staatsanwaltschaft nicht? Sonst schießen die in diesem, unserem Lande üblicherweise doch recht schnell scharf und schaffen Präzedenzfälle um den Rest der Bevölkerung abzuschrecken. Warum reagiert man bislang so verhalten?


Also der wutzl hat schon recht, online pokern (um Geld) ist nach derzeitiger Rechtslage schlicht und ergreifend strafbar.

Aber die Staatsanwaltschaften haben in der Regel weiß Gott besseres zu tun, als so einen Kappes zu verfolgen.
Guck Dir doch den Bereich "illegale Downloads" an. Sehr viele Verurteilungen hat es da auch nicht gegeben - trotz massiven Einsatzes der Musikindustrie als Geschädigtem. Und ein solcher fehlt irgendwie beim Online-poker...
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Wutzldutzl
Wearer of Sunglasses


Anmeldedatum: 29.05.2007
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 23.11.2007, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich weiß nicht, mir kommt das alles sehr spanisch vor. Klar, es gibt sicherlich nicht wenige Juristen, die in ihren feuchtfröhlichen Nachtphantasien bereits alle Online-Zocker hinter schwedischen Gardinen sehen aber wenn das wirklich alles schon so nagelfest ist, warum handelt denn die Staatsanwaltschaft nicht? Sonst schießen die in diesem, unserem Lande üblicherweise doch recht schnell scharf und schaffen Präzedenzfälle um den Rest der Bevölkerung abzuschrecken. Warum reagiert man bislang so verhalten?


Das Problem Nr. eins ist häufig, dass viele Leute der Meinung sind, nur weil's alle machen, weil bisher noch niemand dafür bestraft wurde und weil's ja aus der ganz subjektiven Sicht was vollkommen normales und somit legales ist kann das Anbieten eines online Casinos nicht strafbar sein. Problem Nr. 2 ist dann oftmals, dass dies als reine Spinnerei von Juristen, die sonst nichts besseres zu tun haben abgetan wird. Sind doch sowieso alle vollkommen weltfremd - diese Juristen... Idee

Dazu folgendes Beispiel:
Wer hätte geglaubt, dass z.B. BAföG-Betrüger jemals gerichtlich belangt werden. - Warum denn auch?!? Machte doch (fast) jeder Student. Ist doch nur ein Kavaliersdelikt gewesen, das keinem (ausser dem Staat) so richtig weh tut. Wass sollte es also schon ausmachen?!? Viele wussten es über Jahre hinweg - keiner hat gerichtliche Schritte eingeleitet - also wurd's irgendwann "normal". Alle fielen aus den Wolken, as die ersten BAföG-Prozesse geführt wurden und die Leute reihenweise wegen Betrugs belangt wurden... teilweise sogar ziemlich deftig. So ein Eintrag im Bundeszentralregister ist gleich mal da - und als Berufsanfänger nach dem (BAföG-gefördertem Studium) sicherlich förderlich.

Gerade weil die Rechtslage nicht sooo einfach ist - und demzufolge weil ein enormer beweistechnischer Aufwand dahinter steckt hat man sich bisher noch nicht dran gewagt. - Bisher ist es der Politik wohl auch als nicht so wahnsinnig brisant erschienen - man dachte wohl, dass das Online Poker vielleicht nicht so wahnsinnig weit verbreitet sei. Die Politik ist diesbezüglich ja immer etwas sehr zäh und konservativ, so dass es relativ lange dauert bis irgendwann auf "moderne" Entwicklugen reagiert wird.

Ausserdem gibt es weitaus populärere Themen als "Schließung und Bestrafung von Online Casinos" für die Politik. - Für die ist online Pokern bisher nur ein "Randthema" und wird's wohl auch noch ne Weile bleiben.

Warum sich ferner kein Staatsanwalt dran getraut hat? Nun - schlicht und ergreifend praktische Probleme. Verklag' Du mal ne Gesellschaft, die ihren Sitz in Antigua oder sonst wo hat. Ich hatte damals schon irre Probleme, einen bereits inhaftierten und gefassten Totschläger im Kosovo für ne Anhörung nach Deutschland zu bekommen - ein ganz toller Aufwand, so dass dies gleich der Referendar machen durfte, weil der Staatsanwalt keine Zeit, Lust oder was auch immer hatte.

Man könnte natürlich nen online Spieler packen und dann so ne Art Muster-Prozess führen - inzident wird dann die strafbarkeit des Online Casinos abgeklärt - mit enormen Aufwand aber bei entsprechender Beweislage voll durchsetzbar. Ich nenn das gerne "Bauernopfer-Theorie".

Meine Prognose: Irgendwann wird das passieren - aus juristischer Sicht sogar gerechtfertigt.

Demzufolge: Im Moment sehe ich die Lage als "entspannte Ruhe vor dem Sturm" an...

Wutzl

P.S.: Ich weiß, dass es immer wieder Leute gibt, die wohl glauben "Der spinnt, der Wutzl - völlig weltfremd und komisch was der da erzählt!" - Solche Leute können mir auch gerne via PN weiterhin Beschimpfungs-Käse schreiben - reagieren werde ich darauf allerdings nimmer!

P.P.S.: Die privaten Nachrichten gab's übrigens gehäuft in einem anderen großen Deutschen Poker-Forum - hier weniger... da aber viele in beiden Foren aktiv sind, hab' ich's mal hier so zur Info angefügt...
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funtas
Skat Spieler


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Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 23.11.2007, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wutzl,

ich finde deine hier geäußerten Ausführungen sehr umfangreich und informativ.
So wie ich es verstehe muß für den Tatbestand des Glücksspiels ein Einsatz geleistet werden. Wenn ich nun ein Freeroll spiele und da einige Euros gewinne und diese dann durch das Weiterspielen vermehre, habe ich doch nicht unerlaubtes getan...

Und um legal Poker mit Einsatz zu spielen bleibt mir nur der Gang ins Live-Casino, diese Gewinne sind dann Steuerfrei. Richtig?

funtas
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Haens
The Great White


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Beiträge: 1114

BeitragVerfasst am: 23.11.2007, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wutzldutzl hat Folgendes geschrieben:
P.S.: Ich weiß, dass es immer wieder Leute gibt, die wohl glauben "Der spinnt, der Wutzl - völlig weltfremd und komisch was der da erzählt!" - Solche Leute können mir auch gerne via PN weiterhin Beschimpfungs-Käse schreiben - reagieren werde ich darauf allerdings nimmer!

P.P.S.: Die privaten Nachrichten gab's übrigens gehäuft in einem anderen großen Deutschen Poker-Forum - hier weniger... da aber viele in beiden Foren aktiv sind, hab' ich's mal hier so zur Info angefügt...


sollte natürlich nicht vorkommen, sowas.
find den fred wichtig und informativ - besser als der achthunderteinundzwanzigste Bad beat. repekt von mir und las dich net anmachen
_________________
AQo = Teufel

Gründungsmitglied des 1. GEFS
philip(p)ro hat Folgendes geschrieben:
gegen ein 70er vpip leg ich meine Asse nur bei disconnection ab.
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Wutzldutzl
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Anmeldedatum: 29.05.2007
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 23.11.2007, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

!!!

Zitat:
So wie ich es verstehe muß für den Tatbestand des Glücksspiels ein Einsatz geleistet werden. Wenn ich nun ein Freeroll spiele und da einige Euros gewinne und diese dann durch das Weiterspielen vermehre, habe ich doch nicht unerlaubtes getan...


Es ist richtig, dass für das Vorliegen eines Glücksspiels ein Einsatz zu leisten ist. Ein Glücksspiel liegt also nur vor, wenn das Risiko besteht, dass sich der Einsatz im Falle des Verlierens als Verlust niederschlägt.

Hinsichtlich der Freerolls habe ich darüber auch schon nachgedacht und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

1. Wenn man ein Freeroll-Turnier spielen darf, ohne vorher eine Einzahlung beim Online Casino getätigt zu haben (man also keinerlei Geld als Gegenleistung dafür hingeben musste), dann stellt dieses Freeroll-Turnier an sich kein Glücksspiel dar.

2. Sobald ich aber durch Freerolls einen Gewinn getätigt habe und diesen Gewinn wieder einsetze, um ihn zu vermehren, liegt eindeutig ein Einsatz vor. Somit liegt in diesem Fall wieder Glücksspiel i.S.v. §§ 284, 285 StGB vor.

3. Rechtlich äußerst schwer zu beurteilen ist die Frage, wie's mit Freerolls aussieht, die erst gespielt werden dürfen, nachdem man eine Einzahlung beim Online Casino vorgenommen hat. Wenn Voraussetzung nur das Einzahlen als solches ist (ohne also mit dem Geld vorher Spiele zu tätigen) dürfte sich dies noch im straffreien Raum bewegen.

4. Interessant ist übrigens auch noch die Frage der Boni, die man häufig bei Online Casinos bekommt. - So könnte man ja denken, dass man bei einer Einzahlung von $ 100 und einem darauf folgenden Bonus von ebenfalls $ 100 keine strafbare Handlung begeht - schließlich ist der "eigene" Einsatz ja nur $ 100 und man spielt ja mit dem "Geld des Online Casinos". - Diese Sicht der Dinge ist leider falsch. In dem Moment, in dem mir die $ 100 vom Online Casino gutgeschrieben werden und ich damit frei spielen kann, wurde es das Geld des Spielers, da er darüber die Verfügungsgewalt erlangt hat. - Somit ist auch das Spielen mit einem als Bonus erhaltenen Betrag das Spielen mit Einsatz - also Glücksspiel.

Zitat:
Und um legal Poker mit Einsatz zu spielen bleibt mir nur der Gang ins Live-Casino, diese Gewinne sind dann Steuerfrei. Richtig?


Poker-Spiel in "staatlichem" Casino mit Echtgeld ist nicht strafbar (da eine "behördliche Genehmigung" i.S.v. § 284 StGB vorliegt), richtig. - Ein dort erspielter Gewinn ist steuerfrei, richtg. - Am besten vom Casino eine Bestätigung über den Gewinn geben lassen, sofern er etwas höher ist und das Casino nicht schon von sich aus (in der Regel der Fall) eine Bestätigung über den Spielgewinn ausstellt.

Wutzl


Zuletzt bearbeitet von Wutzldutzl am 24.04.2008, 13:39, insgesamt einmal bearbeitet
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