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Erster Sieg im Kampf gegen Staatsvertrag

In einem ersten Prozess, der auf Grund des neuen Glücksspielstaatsvertrages geführt worden ist, hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht der Klägerin Recht gegeben. Die private Sportwettenanbieterin hatte ihr Geschäft zum 1.01.08 einstellen müssen. Da Sie das aber nicht so einfach akzeptieren wollte ging Sie vor Gericht. Das Verwaltungsgericht gab ihr nun Recht, da es die Meinung der Klägerin teilte, dass der Staatsvertrag nicht mit geltendem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Zumindest solange nicht, bis vor dem Europäischen Gerichtshof die Rechtslage eindeutig geklärt worden ist. Denn von Seiten der EU wurde der Staatsvertrag schon stark kritisiert und es ist zu erwarten, dass noch einige Schritte gegen die Durchsetzung des Vertrages eingeleitet werden.

Der Klägerin wurde nun die Aufschiebung einer Untersagungsverfügung gewährt, was so viel heißt, dass Sie ihr Geschäft nun erstmal weiter führen darf. Weitere Prozesse werden folgen, oder werden momentan schon geführt. Ob der Staatsvertrag nach der einjährigen Übergangsfrist dann wirklich in allen Punkten durchgesetzt werden kann, ist mehr als fraglich.

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