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Keine Filter Gegen Onlinegaming – EuGH Entscheidet: ISP-Blocking Ist Illegal

Keine Filter gegen Onlinegaming – EuGH entscheidet: ISP-Blocking ist illegal

EU-GerichtshofInternet Service Provider (ISPs) dürfen auch künftig nicht gezwungen werden, „inakzeptable“ Onlinegambling-Seiten zu blockieren, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Dieses gestern gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)betraf zwar einen Fall, bei dem es unter Anderem um Musikpiraterie ging; dennoch stellt es einen hochbrisanten Präzendenzfall dar, weil es auf jede Art von Internetnutzung anwendbar ist.

Die belgische Vereinigung zum Schutz der Urheberrechte SABAM (Société d’Auteurs Belge – Belgische Auteurs Maatschappij) hatte den Telekomanbieter Belgacom/Scarlet aufgefordert, Filter zu installieren, die den Dowload copyright-geschützter Werke verhindern sollten. Scarlet weigerte sich jedoch und wandte sich zur Klärung der Angelegenheit an den EuGH. Dieser entschied, dass das „EU-Recht es nationalen Gerichtshöfen untersagt, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung von einem Internet Service Provider verlangen, er solle ein Filtersystem installieren, dessen Sinn es ist, illegalen Download von Dateien zu verhindern“. Unter Anderem, so heißt es in der Urteilsbegründung, würde eine derartige Filterung dem betroffenen ISP aufbürden die Grundrechte seiner Kunden zu verletzen – insbesondere das Recht auf Schutz der persönlichen Daten und auf das Recht, Information zu erhalten und mitzuteilen.

Wenig erfreut über das Luxemburger Urteil dürften sich Regierungen wie die von Norwegen oder Belgien (und auch so manche Kreise hierzulande) zeigen, die drohten, durch ISP-Blockaden gegen Gambling-Anbieter durchzugreifen und zu diesem Zweck auch schon „Schwarze Listen“ angelegt haben. An sie und an auch die ISPs selbst richtet sich die Aufforderung der Europäische Verbraucherorganisation BEUC, über einen „faireren Weg nachzudenken, den Verbrauchern digitale Inhalte auflegale Weise zugänglich zu machen“. Rechtsexperte Thomas Graf von Cleary Gottlieb Steen & Hamilton ergänzt: „Diese Entscheidung ist sehr gut, denn sie bestätigt die Grundprinzipien der Verantwortung von ISPs und ISP-Usern, und sie sichert ab, dass die ISPs nicht zu deren Überwachung gezwungen werden.

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