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Aus Für Schleswig-Holsteins Alleingang In Sachen Glücksspielgesetz

Aus für Schleswig-Holsteins Alleingang in Sachen Glücksspielgesetz

Flagge Schleswig-Holsteins

Das war's: auch im Norden kein modener Glücksspielstaatsvertrag

Man hat es ja schon geahnt, nachdem die Landtagswahlen im Mai diesen Jahres mit einem Regierungswechsel für Schleswig-Holstein endeten: Das nördlichsten Bundesland vollzieht noch doch einen Kurswechsel und gibt den Alleingang in Sachen Glücksspiel-gesetzgebung auf. Unter Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) wird die Kieler Regierungskoalition sich dem Staatsvertrag anschließen, auf den sich die übrigen 15 Bundesländer geeinigt haben. „Zügig und einwandfrei“, so erklärte Albig, wolle man dieses Vorhaben umsetzen, schon für Anfang August wurde im Landtag eine Lesung mit dem Ziel angesetzt, die für den Rest der Bundesrepublik gültige Regelung auch in schleswig-holsteinisches Landesrecht überzuführen.

Seit Juli ist die neue Gesetzgebung der Länder in Kraft. Im Wesentlichen hält sie am vielkritisierten staatlichen Lottomonopol fest, 20 Lizenzen für Sportwettenangebote im Internet sollen vergeben werden. Die damalige CDU/FDP-Regierung im Norden hatte ihre eigene Variante beschlossen, die auch Onlinepoker legalisiert und dem Staat ein ordentliches Sümmchen an Steuer- und Lizenzeinnahmen aus diesem Bereich garantiert hätte. Hans-Jörn Arp, Vizechef der CDU-Landtagsfraktion, sah denn auch in der Kieler Regelung den richtigen Weg, „um einen unregulierten Markt aus der Grauzone oder Illegalität über eine Lizenzierung unter staatliche Kontrolle zu bringen“. Damit sei Schleswig Holstein „das erste Land, das die Realität des Internet anerkennt und daraus die richtigen Schlüsse zieht“. Schön wär’s gewesen.

Dem Kabinett um den jetzigen Ministerpräsident Albig hingegen ist diese Pionierarbeit hingegen zu viel des Guten, im Gegenteil: „Wir beginnen, das Minenfeld in der deutschen Glücksspielgesetzgebung zu räumen, das unsere Vorgänger den Schleswig-Holsteinern hinterlassen hat. Am Ende wird es in Schleswig-Holstein gemeinsam mit den anderen 15 Bundesländern ein gemeinsames Glücksspielrecht geben“, sagte er. Noch gibt es keine Äußerung der Landesregierung dazu, wie nun mit den bereits begonnenen Lizenzgebungsverfahren – 28 Anträge für Sportwetten und 21 für Casinospiele befinden sich derzeit in Bearbeitung – weiter verfahren wird. Sollten diese nun tatsächlich aufgrund einer neuen Gesetzeslage eingestampft werden, ist wohl mit rechtlichen Schritten etlichen der betroffenen Unternehmen zu rechnen.

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