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Onlinegaming: Brief Von Schleswig-Holsteins Fraktionsvize An Das ZDF

Onlinegaming: Brief von Schleswig-Holsteins Fraktionsvize an das ZDF

SWH FlaggeEuroparecht spielt für das ZDF wohl keine Rolle: Hans Jörn Arp, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Kieler Landtag, hat in einem Brief an die ZDF-Redaktion die einseitige Berichterstattung zur Neuregelung der Glücksspielgesetze in Schleswig-Holstein moniert.

Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ sendete gestern einen circa zehnminütigen tendenziösen Kommentar zur neuen Glücksspielgesetzgebung in Schleswig-Holstein, wo Onlinepoker theoretisch seit dem 1. März legal gespielt werden kann, vorausgesetzt, der Anbieter besäße eine entsprechende Lizenz des Bundeslandes. Dass man sich im Norden mit dieser Legalisierung in europarechtlich einwandfreiem Rahmen bewegt und das Gesetz sogar von Brüssel explizit abgesegnet wurde, interessiert die Macher des Magazins offensichtlich nicht einmal am Rande. Ganz zu schweigen davon, dass der bis Ende 2011 hierzulande wirksame Glücksspielstaatsvertrag per Europarecht ausgelaufen war, weil der Europäische Gerichtshof EuGH eben die inkohärenten Suchtpräventionsmaßnahmen und den ungenügenden Spielerschutz beanstandet hatte. Auch nicht, dass der darauf vorgelegte Entwurf der anderen Bundesländer von der EU-Kommission auch deswegen abgelehnt worden war, weil die Sorge um die Spielsuchtprävention als Deckmäntelchen dafür hätte herhalten sollen, das staatliche Glücksspielmonopol (und damit die Pfründe der Lottoverbände) mit ein paar kosmetischen Modifikationen und in einem etwas zeitgemäßeren Gewand erst recht in Stein zu meißeln.

Auf diese und diverse andere „Lücken“ in der ZDF-Sendung weist Arp in seinem Brief hin, unter Anderem schreibt er zum Urteil des EuGH: „Laut rechtskräftigen Urteilen dient das bisherige Glücksspielmonopol des Staates in Deutschland – dessen Fortsetzung in dieser Form die anderen Bundesländer in Kenntnis der Urteile ursprünglich anstrebten – nicht wie behauptet dem Schutz der Spieler und der Suchtprävention, sondern „im Wesentlichen der Absicherung von Staatseinnahmen“. Dies sei der ZDF-Redaktion bekannt gewesen. Das vollständige Schreiben Arps ist im Pressearchiv der CDU Fraktion im Schleswig-Hosteinischen Landtag nachzulesen (cdu.ltsh.de).

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