skip to Main Content

Full Tilt Poker hat ab sofort keine Lizenz mehr

Logo der AGCCDie Alderney Gambling Control Commission AGCC hat gesprochen: Zehn Tage nach Beginn des zweiten Hearings wurde heute derEntschluss der AGCC bekanntgegeben, den bis dato vorläufigen Entzug der Lizenz von Full Tilt Poker für endgültig zu erklären. Wichtigster Beweggrund dafür war laut offiziellem Statement die Tatsache, dass der Pokerroom den Lizenzgeber über die tatsächliche finanzielle Situation der Firma falsch irregeführt hab.

„Die AGCC … hat heute die Lizenz von Vantage Limited, Filco Limited und Oxalic Limited, die als Ful Tilt Poker (FTP) agieren, mit sofortiger Wirkung wieder eingezogen … Im Laufe eines sechsttägigen Hearings in London stellte es sich heraus, dass FTP die AGCC grundlegend über seine Handlungsfähigkeit täuschte, indem es finanzielle Liquidität von Konten vorspiegelte, die tatsächlich bereits vollständig von den US Behörden beschlagnahmt worden waren oder für die Firma aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar waren. Ernsthafte Verstöße gegen die Regulierungsbestimmungen stellen unwahre Berichte, unerlaubte Gewährung von Krediten sowie das von Unterlassung von Berichterstattung über bereits erfolgte Geschehnisse.

Zu Beginn des Verfahrens am 26. Juli machte die AGCC deutlich, dass sie das Hearing im Hinblick auf Spieler und die Medien öffentlich zu halten wünschte. Das Gericht ließ sich jedoch davon überzeugen, es sei besser, das Hearing hinter verschlossenen Türen abzuhalten, weil FTP erklärte, dies würde die Chancen auf die Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit im Interesse der Spieler maximieren. Aus diesem Grunde wurde ein Aufschub um 54 Tage gewährt.

Es ist wichtig festzuhalten dass der Entzug der FTP Lizenzen nicht etwa verhindert (wie vermutet wurde), dass das Unternehmen im Falle eines Besitzerwechsels und mit neuem Management reaktiviert werden könnte. Die nicht beglichenen Ansprüche der Spieler FTP gegenüber sind eine Sache von Polizei und zivilrechtlichen Behörden. Jetzt, wo die Lizenz wieder eingezogen ist, unterliegt FTP nicht mehr der Rechtsprechung der AGCC.“

Soweit die von der AGCC herausgegebene Kurzversion des Statements. Eine 26seitige ausführliche Erklärung ist hier>> zu finden.

Im Klartext heißt das, dass die Verkaufsverhandlungen fortgeführt werden können. Ob sie – wofern sie nicht bereits abgeschlossen sind – durch den Lizenzentzug komplizierter werden, bleibt abzuwarten. Schließlich ist damit ja zumindest in einer Hinsicht Klarheit geschaffen.

Back To Top